Zurück

Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag 9–12 Uhr und 13.30–17 Uhr, Samstag 9–12 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Geschäfte.
  2. Andere Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Bestimmungen dieser Bedingungen gelten nicht, sollte sich herausstellen, dass sie gegen gesetzliche Bestimmungen des geltenden oder künftigen Rechts verstoßen oder verstoßen werden. Sollte eine Bestimmung aus diesem Grund unter bestimmten Umständen unwirksam sein, gilt die für uns günstigste Regelung, und alle übrigen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft

Artikel 2 Angebote, Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Ist im Angebot eine Frist gesetzt, so dient diese Frist lediglich dazu, den Käufer zu binden. Wir können unser Angebot noch innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Annahme widerrufen.
  2. Vorbehaltlich der im vorigen Absatz genannten Widerrufsmöglichkeit kommt ein Vertrag zustande, sobald wir vom Käufer eine fristgerechte, schriftliche und dem Angebot vollständig entsprechende Annahme erhalten haben.
  3. Ein Vertrag kommt außerdem zustande, wenn wir die Waren gemäß dem dazugehörigen Lieferschein/der Rechnung liefern.
  4. Der Inhalt von Prospekten, Drucksachen usw. ist für uns nicht bindend, es sei denn, im Vertrag wird ausdrücklich darauf verwiesen.

Artikel 3 Preise

  1. Wir sind berechtigt, angemessene Kostensteigerungen weiterzugeben. Wir werden den Käufer schriftlich über diese Weitergabe informieren.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Lager zum Zeitpunkt der Lieferung, und alle anfallenden Transportkosten, Versicherungskosten, Umsatzsteuer und sonstige Steuern sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 4 Lieferort und Lieferzeit

  1. Für alle Geschäfte und unter allen Umständen, auch bei frachtfreier Lieferung, gilt unser Lager als Lieferort. Als Lieferdatum gilt das Datum, an dem der Versand erfolgt, außer bei abgeholten Waren, für die das Datum des Lieferscheins maßgeblich ist.
  2. Die Gefahr für die gelieferte Ware geht nach der Lieferung stets auf den Käufer über.
  3. Wir sind berechtigt, eine Bestellung entweder vollständig oder nacheinander in Teillieferungen auszuliefern und im letztgenannten Fall jede Teillieferung dem Käufer separat in Rechnung zu stellen und deren Bezahlung zu verlangen. Falls der Käufer mit der Zahlung einer Teillieferung in Verzug gerät, sind wir berechtigt, den Vertrag, soweit er von uns noch nicht erfüllt wurde, ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung des Käufers als gekündigt zu betrachten, unter Wahrung unseres Anspruchs auf Schadensersatz.
  4. Lieferfristen werden nur annähernd festgelegt. Bei nicht fristgerechter Lieferung muss der Käufer uns schriftlich in Verzug setzen und uns dabei eine angemessene Frist einräumen, um unserer Lieferverpflichtung nachzukommen, ohne dass der Käufer und/oder Dritte irgendwelche Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen können. Dieser Absatz gilt nicht, wenn es sich um eine uns nicht zurechenbare, vorübergehende oder dauerhafte Leistungsstörung im Sinne von § 10 handelt.
  5. Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferfrist vom Käufer nicht abgenommen wurden, werden sie auf seine Kosten und sein Risiko gelagert.

Artikel 5 Eigentumsvorbehalt und besitzloses Pfandrecht

  1. Alle von uns gelieferten Waren, unabhängig davon, wo sie sich befinden, bleiben unser Eigentum, bis der Käufer den Kaufpreis – gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Kosten – sowie unsere sonstigen Forderungen im Zusammenhang mit seiner Nichterfüllung des Vertrags beglichen hat.
  2. Solange der Käufer die oben genannte Forderung nicht beglichen hat, ist er nicht berechtigt, an den von uns gelieferten Waren ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht zu bestellen, und verpflichtet sich gegenüber Dritten, die ein solches Recht daran bestellen wollen, auf unser erstes Verlangen hin zu erklären, dass er nicht befugt ist, ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht zu bestellen.
  3. Wenn der Käufer aus den von uns gelieferten Waren, an denen ein Eigentumsvorbehalt besteht, eine neue Sache herstellt, handelt er bei dieser Herstellung in unserem Auftrag und verwahrt die Sache für uns. Er wird erst dann Eigentümer, wenn der Eigentumsvorbehalt erlischt, weil alle unsere Forderungen beglichen sind.
  4. Soweit wir noch andere Forderungen gegen den Käufer haben als die in Absatz 1 genannten und wir dem Käufer Waren geliefert haben, die nicht unter den Eigentumsvorbehalt fallen, bestellt der Käufer zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen zugunsten von uns ein besitzloses Pfandrecht an diesen Waren, wobei wir dieses besitzlose Pfandrecht annehmen. Der Käufer wird auf unser erstes Verlangen eine Urkunde zur Bestellung des Pfandrechts unterzeichnen. Er wird gewährleisten, dass er zur Verpfändung der Waren befugt ist und dass auf den Waren, abgesehen von unseren Rechten, keine Pfandrechte und/oder beschränkten Rechte lasten.
  5. Der Käufer hat das Recht, alle unter das Eigentumsvorbehalt-Pfandrecht fallenden Sachen im Rahmen der normalen Ausübung seines Geschäftsbetriebs auf übliche Weise weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten.
  6. Verkauft der Käufer die Ware weiter, können wir ihn verpflichten, aus seiner aus dem Verkauf resultierenden Forderung gegenüber dem Käufer zugunsten von uns ein stilles Pfandrecht zu bestellen.
  7. Der Käufer wird die in diesem Artikel genannten Gegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Hausvaters behandeln. Er wird die Gegenstände auf der Grundlage des Rechnungswerts gegen alle Gefahren versichern. Auf unser erstes Verlangen hin, sofern dies nicht bereits von Rechts wegen entstanden ist, wird der Käufer zugunsten von uns ein stilles Pfandrecht an seinen diesbezüglichen Ansprüchen gegenüber den Versicherern bestellen. Es ist dem Käufer nicht gestattet, zugunsten Dritter ein stilles Pfandrecht an seinen Ansprüchen gegenüber dem Versicherten zu bestellen.
  8. Machen Dritte Ansprüche auf Waren geltend, die gemäß diesem Artikel einem Eigentumsvorbehalt unterliegen, ist der Käufer verpflichtet, uns innerhalb von 48 Stunden nach Geltendmachung dieses Anspruchs schriftlich über diese Ansprüche zu informieren; andernfalls schuldet der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des noch ausstehenden Rechnungsbetrags aller noch nicht bezahlten Lieferungen zusammen.
  9. Wir sind berechtigt, ohne gesonderte Inverzugsetzung unsere Waren zurückzunehmen, wenn am Fälligkeitstag nicht vollständig bezahlt wurde, und der Käufer ermächtigt uns, soweit erforderlich, im Rahmen dieses Vertrags die Räumlichkeiten zu betreten, in denen diese Waren gelagert sind.

Artikel 6 Sicherheit

Wir haben jederzeit das Recht, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen. Wenn der Käufer sich weigert oder es versäumt, innerhalb der von uns gesetzten Frist eine Sicherheit zu leisten, haben wir das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Soweit wir dem Käufer bereits Waren geliefert hatten, ist dieser verpflichtet, diese innerhalb von 5 Werktagen nach der Erklärung an uns zurückzugeben. Außerdem ist er verpflichtet, uns alle Schäden zu ersetzen, die uns durch seine Weigerung oder Unterlassung entstehen.

 

 

Artikel 7 Zahlung

  1. Die Zahlung muss, sofern wir nicht durch schriftliche Bestätigung ausdrücklich davon abweichen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
  2. Zahlungen müssen spesenfrei und ohne jeglichen Abzug oder Aufrechnung erfolgen, es sei denn, der Käufer möchte fällige Forderungen seinerseits gegen uns gemäß einem ihm gesetzlich zustehenden Recht verrechnen und hat uns dies innerhalb von 7 Tagen nach unserem Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt.
  3. Rechtswirksame Zahlungen können nur per Überweisung auf unser Bankkonto, auf unsere Konten bei Zahlungsdienstleistern oder in bar an unserer Kasse erfolgen.
  4. Zahlungen werden stets zunächst zur Begleichung der fälligen Kosten, danach zur Begleichung der Zinsen und anschließend zur Begleichung der fälligen Rechnungen in der Reihenfolge ihres Alters verwendet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich seine Zahlung auf andere Rechnungen und/oder Schulden bezieht.
  5. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er ohne gesonderte Inverzugsetzung in Verzug, und wir sind berechtigt, dem Käufer eine Entschädigung für Zinsverluste in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes in Rechnung zu stellen, jedoch mindestens 10 % pro Jahr, falls der gesetzliche Zinssatz unter 10 % liegt, wobei der Zins für einen Teil des Monats wie für einen vollen Monat berechnet wird.
  6. Wir sind ferner berechtigt, neben der Hauptforderung und den Zinsen vom Käufer 5 % Verwaltungskosten auf den Forderungsbetrag sowie alle außergerichtlichen Kosten zu verlangen, die durch die nicht (rechtzeitige) Zahlung entstanden sind. Außergerichtliche Kosten sind vom Käufer zu tragen, jedenfalls dann, wenn wir uns zur Eintreibung der Forderung die Hilfe eines Dritten gesichert haben. Sie werden gemäß der Inkassogebührenordnung der Niederländischen Anwaltskammer berechnet. Allein aus der Tatsache, dass wir uns die Hilfe Dritter gesichert haben, ergibt sich die Höhe der außergerichtlichen Kosten und die Verpflichtung zu deren Zahlung.
  7. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung sowie im Falle eines Zahlungsaufschubs, einer Insolvenz oder einer Liquidation des Unternehmens des Käufers ist der Käufer verpflichtet, uns auf erstes Anfordern die noch in seinem Besitz befindlichen, von uns gelieferten bezahlten und unbezahlten Waren zur Verfügung zu stellen. Der gesamte vom Käufer geschuldete Betrag, zuzüglich Zinsen und der in diesem Artikel genannten Kosten, wird, sobald einer der in diesem Artikel genannten Fälle eintritt, sofort fällig, während wir von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Käufer befreit sind und dieser uns gegenüber schadensersatzpflichtig wird.
  8. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung.

Artikel 8 Gewährleistung

  1. Wir garantieren nach der Lieferung während der Herstellergarantiezeit für die Tauglichkeit der von uns gelieferten Waren und der dafür verwendeten Materialien, sofern die Waren in normaler, sorgfältiger Weise gemäß unseren Vorschriften und für den Zweck verwendet werden, für den sie hergestellt wurden.
  2. Bei Selbstbau-Teilen wird ausschließlich dann eine Garantie gewährt, wenn nachweislich Fachkenntnis vorliegt.
  3. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf die Nachbesserung oder den Ersatz und entspricht der Gewährleistung für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der ursprünglich geltenden Herstellergarantiefrist.

Artikel 9 Reklamationen oder Beschwerden

  1. Reklamationen bezüglich sichtbarer und leicht feststellbarer unsichtbarer Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich bei uns eingereicht werden.
  2. Reklamationen bezüglich nicht leicht feststellbarer, verborgener Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels und in jedem Fall innerhalb der Herstellergarantiefrist schriftlich bei uns eingereicht werden.
  3. Der Käufer verliert alle Rechte und Befugnisse, die ihm aufgrund der Mangelhaftigkeit zustanden, wenn er nicht innerhalb der oben genannten Gewährleistungsfrist Reklamation eingelegt hat und/oder uns keine Gelegenheit gegeben hat, die Mängel zu beheben.
  4. Bei einer vom Käufer nachgewiesenen berechtigten Reklamation können wir nach unserer Wahl die Artikel oder Teile davon, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder dem Käufer den Kaufpreis erstatten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
  5. Waren dürfen nur dann an uns zurückgesandt werden, wenn wir dem und der Versandart schriftlich zugestimmt haben. Die Waren sind frachtfrei zu versenden und bleiben auf Risiko des Käufers.
  6. Reklamationen können die Zahlungsverpflichtungen des Käufers niemals aussetzen.
  7. Reklamationen bezüglich Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich eingereicht werden.

Artikel 10 Nicht zurechenbare Leistungsstörung

  1. Wenn wir aufgrund einer uns nicht zurechenbaren dauerhaften Leistungsstörung unseren Verpflichtungen nicht nachkommen können, haben wir das Recht, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass wir gegenüber dem Käufer zu Schadenersatz – und auch nicht zur Erstattung eines etwaigen erzielten Vorteils – verpflichtet sind.
  2. Unter einer nicht zurechenbaren Störung im Sinne von Absatz 1 sind unter anderem zu verstehen: Betriebsstörungen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, Feuer, Streiks, Aussperrungen, Sabotage, Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Kriegsgefahr, Kriegszustand, Ausnahmezustand, Verkehrsbehinderungen, Überschwemmungen, Eisgang und sonstige Verzögerungen bei Transportmitteln sowie behördliche Maßnahmen, ohne dass wir verpflichtet sind, deren Einfluss auf die Verhinderung oder Verzögerung nachzuweisen. Diese nicht zurechenbare Leistungsstörung gilt auch für den Fall, dass wir die verkaufte Ware bei Dritten bestellen und diese aus welchem Grund auch immer mit der Lieferung in Verzug gerät.
  3. Im Falle einer nicht zurechenbaren Leistungsstörung sind wir berechtigt, die Erfüllung für höchstens 3 Monate auszusetzen, ohne dass wir gegenüber dem Käufer zu irgendeinem Schadens- oder Gewinnausgleich verpflichtet sind.

Artikel 11 Rücktritt

In allen Fällen, in denen wir einen Vertrag mit dem Käufer durch eine schriftliche Erklärung auflösen, ist er verpflichtet, uns alle Schäden, Kosten und entgangenen Gewinne zu ersetzen und bereits von uns gelieferte Waren an uns zurückzusenden. Die Waren bleiben auf Risiko des Käufers, bis wir sie erhalten und abgenommen haben. Die Verpflichtung zum Ersatz von Schäden und entgangenem Gewinn gilt nicht, wenn wir den Vertrag gemäß den Bestimmungen in Art. 10 aufgrund eines dauerhaften, uns nicht zuzurechnenden Mangels aufgelöst haben.

 

 

Artikel 12 Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten werden vom ausschließlich zuständigen Gericht an unserem Firmensitz entschieden, es sei denn, gemäß den Bestimmungen in Art. 100 RV ist ein anderes Amtsgericht zuständig.

 

 

Artikel 13 Anwendbares Recht

Für alle Verträge gilt niederländisches Recht.

 

 

Artikel 14 Änderung

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderte Fassung tritt an dem im Änderungsbeschluss angegebenen Datum in Kraft. Die uns zum Zeitpunkt der Änderung bekannten Käufer werden wir schriftlich über die Änderung informieren.

 

 

Van de Ven Onderdelen Verkoop en Reparatie

Helenaveenseweg 18
5975 MS SEVENUM
Niederlande
Telefonnummer: +31 77 4673576
E-Mail:[email protected]

ING Bank IBAN: NL 12 INGB0658998307

Handelsregister-Nr. 12028058
USt.-IdNr. NL001503723B06

Alle Preise verstehen sich inkl. 21 % MwSt. und zzgl. Versandkosten

 

Produkte vergleichen Löschen Sie alle Produkte

Sie können maximal 3 Produkte vergleichen

Hide compare box
Wir benutzen Cookies nur für interne Zwecke um den Webshop zu verbessern. Ist das in Ordnung? Ja Nein Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung. »